Ethische Grundsätze in der Kinesiologie

Das International Kinesiology College (IKC), die weltweite Dachorganisation für Kinesiologieschulen und -fachrichtungen formulierte 1995 in Garda (Italien) die ethischen Grundsätze, die der professionellen Arbeit im Bereich Kinesiologie zugrunde liegen.

Der Berufsverband der Kinesiologen (DGAK) vertritt diese ethischen Grundsätze und ist darüber hinaus als Mitglied im Dachverband der Weiterbildungsorganisationen DVWO e.V., einem Zusammenschluss von 11 deutschen Verbänden mit 10 000 Mitgliedern aus den Bereichen Beratung, Training und Coaching, dem Berufskodex des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung, verpflichtet.

Die ethischen Grundsätze fließen beginnend mit dem ersten Ausbildungstag in den Unterricht ein und auf ihre Einhaltung in der Anwendung wird besonders Wert gelegt.

Die Ausbildung in Transpersonaler Kinesiologie wurde vom „Forum Werteorientierung in der Weiterbildung für Qualität, Transparenz und Integrität“ ausgezeichnet.

Die Ausbildung am Institut für Transpersonale Kinesiologie ist nach Prüfung der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung für Bildungseinrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung und der Weiterbildung des Landes Niedersachsen als ordentliche Ausbildung anerkannt und nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerbefreit.

Ethische Grundsätze des IKC und des ITK

Anwender von kinesiologischen Methoden sind Privat- oder Berufspersonen; diese zwei Aspekte sind nicht trennbar.

Eine Berufsperson ist nicht nur bei der Arbeit professionell, sondern vertritt ihre Berufsgruppe sowohl in der Gesellschaft, als auch bei Freizeitaktivitäten.

Ethik dient als Basis für Verantwortungssinn, für moralisches Verständnis und für ein Bewußtsein, das uns davon abhält, Schaden anzurichten.

Sperator ITK

Der Kinesiologe:

  • Benutzt das pädagogische Modell, d.h. das, was in der Person vorhanden ist, wird unterstützt
  • Stellt keine Diagnosen im medizinischen Sinne, verschreibt nichts und behandelt nicht, es sei denn, die entsprechende Befugnis ist vorhanden
  • Geht vom Denkmodell der sich regulierenden Lebensenergie aus
  • Sieht sich als Begleiter, der den Klienten unterstützt
  • Ermöglicht bewußte Teilnahme und Entfaltung der Person
  • Erreicht den erforderlichen Ausbildungsstand und verpflichtet sich zur Selbsterfahrung und Weiterbildung
  • Ist professionell im Umgang mit Klienten und Kollegen
  • Respektiert Vertraulichkeit
  • Respektiert ihre / seine Grenzen und Möglichkeiten
  • Respektiert die Menschenrechte
  • Ist nicht auf die Pathologie, sondern auf das Potential fokussiert
  • Wertschätzt Qualität
  • Respektiert die Wahl des Klienten
  • Erkennt an, dass der Muskeltest eine Aussage ist, die Denken und Fühlen nicht ersetzt
  • Erkennt an, dass der Muskeltest keine Entscheidung ist, sondern eine Grundlage für eine Entscheidung darstellt
  • Erkennt an, dass die Verantwortlichkeit vor, während und nach einer Balance beim Klienten liegt
  • Lädt auf den Klienten weder Schuld noch Vorwurf ab
  • Geht davon aus, dass die Energie der Person balanciert wird und die Selbstheilungskräfte aktiviert werden